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KeilerCon-Anmeldung: Keilercon 2008
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Hinweis: Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben!
Freie Spielerplätze: 4
Freie NSC-plätze: 1
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Angaben zur Person
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| Vorname: |
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| Nachname: |
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| Straße & Hausnummer: |
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| Plz & Wohnort: |
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| Geburtsdatum: |
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| Telefon: |
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| Handy: |
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| Email: |
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| Contage insgesamt: |
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Ausbildung zum Sanitäter
Nicht EH-Kurs o. ä.
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Angaben zur Gesundheit und Allgemeines:
Allergien, Krankheiten...
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Ich komme als:
Prügeln oder verpügelt werden...das ist hier die Frage!
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Angabem zum Intime-Geschehen
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| Name des Charakters: |
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| Rasse des Charakters: |
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| Charakterklasse: |
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| Beruf des Charakters: |
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| Contage des Charakters: |
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| EP des Charakters: |
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| MP des Charakters: |
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Charaktergeschichte (Kurzform):
Bitte nur ein kurzer Abriss!
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Außergewöhnliche Besonderheiten:
besondere Gaben, Artefakte, Fähigkeiten
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Anreise / Gruppierung
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Anreise mit Gruppe:
bzw. Ich möchte mit folgenden Personen untergebracht werden
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Gruppe nicht vorhanden:
ich nöchte meine Gruppe von Hand eintragen, da sie bislang nicht in dem Auswahlfeld oben eingetragen ist.
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(Klick mich zum Eintragen der Gruppe)
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Das "Kleingedruckte"
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AGB's:
- Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus folgenden Risiken bewusst. (Nacht, -Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen etc.)
- Der Teilnehmer verpflichtet sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern ausserhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung, sowie übermässiger Alkoholkonsum.
- Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seinen Erfüllungsgehilfen ist während des Aufenthaltes auf den Spielgelände, für die Zeit des Spieles im Rahmen des Spieles folge zu leisten.
- Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstossen, andere Teilnehmer gefährden oder Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebeitrages hat.
- Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorsehbaren Schadens beschränkt.
- Für eventuelle Schwangerschaften wird von Seiten des Veranstalters keine Haftung übernommen.
- Alle Rechte an Ton-, Bild-, Film und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
- Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennahmen, bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
- Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
- Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
- Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen, gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages, von der Veranstaltung auszuschliessen.
- Bei Rücktritt des Teilnehmers bis zu 30 Tagen vor der Veranstaltung wird ein pauschaler Betrag von 30% des Teilnahmebeitrages zur Deckung der dadurch entstandenen Unkosten fällig. Bei noch späterem Rücktritt des Teilnehmers wird nur noch die Hälfte des Teilnahmebeitrages zurück erstattet.
- Bei Rücktritt eines Teilnehmers versucht der Veranstalter den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
- Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf, aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung, der Zustimmung des Veranstalters.
- Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrage zurückzutreten, insbesondere wenn die Mindestteilnehmerzahl von 60 Personen nicht erreicht wird oder dem Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen überschritten wird.
Bis zur Übersendung der Anmeldebestätigung behält sich der Veranstalter vor, jederzeit vom Vertrage zurückzutreten.In den vorgenannten Fällen erhält der Vertragspartner das eingezahlte Teilnahmeentgelt umgehend zurück.
- Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so gilt, soweit kein veranstaltungsspezifischer Betrag festgelegt wurde, eine Nachbearbeitungsgebühr von EUR 20,- als vereinbart.
- Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
- Bei Anmeldung in Namen und Rechnung eines Dritten, haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
- Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
- Mir ist bekannt dass ich bei Verstössen gegen diese AGB oder bei grobem und vorsätzlich spielstörendem Verhalten von der Veranstaltung ausgeschlossen werden kann, und dass in diesen Fällen keine Rückerstattung der Kosten erfolgt.
- Für jegliche Schäden einschliesslich Folgeschäden an Personen oder Sachgegenständen die aus Vorsatz oder Fahrlässigkeit heraus entstehen haftet der jeweilige Verursacher.
- Als Gerichtstand wird Stuttgart vereinbart.
- Subsidiaritätsklausel. Sollten Teile der Formulierung gegen geltendes Recht verstossen, so sind sie gegen eine angepasste, den ursprünglichen Inhalten möglichst ähnliche zu ersetzen, ohne dass der Passus seine Verbindlichkeit verliert.
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AGB's gelesen und akzeptiert
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